Cyber Resiliance Act (CRA) pragmatisch umsetzen
Beschreibung
Der CRA beschreibt Mittel, mit denen Cyberangriffe auf Produkte mit digitalen Elementen abgeschwächt oder verunmöglicht werden sollen.
Produkte mit digitalen Elementen sind - grob gesagt - Hardware- oder Software-Produkte, die sich mit einem Netz oder einem anderen Gerät verbinden können.
Aufgrund seines horizontalen Ansatzes erfasst der CRA Produkte in allen Sektoren, von Haushaltsgeräten über IKT-Produkte bis zum Maschinen- und Anlagenbau.
P.S.: Der CRA gilt ab 11. Dez. 27. Schwachstellen-Meldepflichten bestehen jedoch bereits ab 11. Sept. 26 - und zwar auch rückwirkend!
Zielgruppe
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Wirtschaftsakteure: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen
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Abteilungen im Unternehmen: Steuerungsbau, IT-Security, Cybersecurity, Arbeitsschutz
Voraussetzungen
Keine.
Themen
Grundlagen
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Der CRA und die Cyberstrategie der EU
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Aufgaben und Rolle der ENISA und des BSI
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Die Rolle der Marktüberwachungsbehörden und Sanktionen
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Der CE-Prozess für Produkte mit digitalen Elementen
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Unterstützungszeitraum
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Produkteinstufung: wann ist ein Produkt ein Produkt mit digitalen Elementen?
Schwachstellen-Management
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Die europäische Single Reporting Platform (SRP)
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Schwachstellen-Meldung: Meldepflichten, freiwillige Meldungen
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Behandlung und Behebung von Schwachstellen
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SBOM (Software-Stückliste): Inhalte, Umsetzung, Tools
Risikobewertung
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Unterschiede zur klassischen Risikobeurteilung
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Cybersicherheitsrisiken bewerten und Cybersicherheitsanforderungen umsetzen
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Besprechung der Risikobewertung an einem Beispiel
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Normen und Leitlinien
Benutzerinformationen
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Gesetzliche und normative Inhalte
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Inhalte gem. Risikobewertung
Konformitätsbewertung
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Konformitätsbewertungsverfahren
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Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung
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Technische Unterlagen
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Vollumfängliche bzw. vereinfachte EU-Konformitätserklärung
Thematisierte Rechtsvorschriften
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Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988
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Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
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Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik | Verordnung (EU) 2019/881
Auf einen Blick
- Dauer: 1 Tag
- Ort:
- Trainingsmaterial:
- Anzahl Teilnehmer:
- Kosten: € 645,00 zzgl. MwSt.
- Referent:
Termine
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12.02.2026 |
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08.04.2026 |
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15.06.2026 |
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04.08.2026 |
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26.11.2026 |
Über Jörg Ertelt
Jörg Ertelt hat das Unternehmen 1999 gegründet und ist seit dem alleiniger Inhaber und Geschäftsführer von HELPDESIGN • JÖRG ERTELT.
Zunächst auf die Erstellung von Software-Dokumentationen und Betriebsanleitungen für Maschinen ausgerichtet, kommen ab 2002 auch Software-Vertrieb und -Beratung hinzu (Redaktionssysteme, Risikobeurteilung, Kollaboration).
Seit mehr als 25 Jahren ist Jörg Ertelt ein gefragter Berater, Seminar- und Schulungsleiter auf dem Gebiet der Produktsicherheit und Produktkonformität.
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