CE-Kennzeichnung + Arbeitsschutz

Beschreibung

Bei der Inverkehrbringung bzw. Bereitstellung von Produkten mit CE-Kennzeichnungspflicht auf dem Markt der Europäischen Union müssen Wirtschaftsakteure bestimmte Pflichten erfüllen.

Wirtschaftsakteure sind:

  • Hersteller

  • Bevollmächtigte

  • Einführer

  • Händler

  • Fulfilment-Dienstleister

  • Sonstige Wirtschaftsakteure, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Produkten anbieten

Beim Arbeitsschutz müssen Arbeitgeber und Betreiber beim Bereitstellen von Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bestimmte arbeitsschutzrechtliche Pflichten erfüllen.

Unsere Leistungen

Wir beraten Wirtschaftsakteure bei der Inverkehrbringung bzw. Bereitstellung von Produkten auf dem Markt der Europäischen Union.

Arbeitgeber bzw. Betreiber beraten wir bei der Umsetzung des technischen Arbeitsschutzes im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln.

Zu den Beratungsleistungen zählt unter anderen das Recherchieren von Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, z. B. bei der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung.

Gerne würden wir mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren und wie wir Sie unterstützen können.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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